Allgemeine Geschäftsbed.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von KLS Limousinenservice Stand 10.12.2009

§1 Geltungsbereich

Die folgenden Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezogen auf die Anmietung von jeglichen Limousinen und etwaige weitere Leistungen.
Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn KLS Limousinenservice diesen schriftlich angenommen hat und dies in Form einer Bestätigung auch einwilligt.

§2 Zahlungsbestimmungen

Bei nicht anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen, ist der Endpreis spätestens unmittelbar vor Fahrtantritt fällig. 
Sobald nicht anders schriftlich vereinbart, ist nach Eingang der schriftlichen Bestätigung beim Kunden, die Hälfte, d.h. fünfzig Prozent, des Preises in Form der Überweisung auf das Konto des KLS Limousinenservice  einzuzahlen. Der Kunde verpflichtet sich die zweite Hälfte des Preises, spätestens eine Woche nach Ende des Auftrags, ebenfalls in Form der Überweisung, auf das Konto des KLS Limousinenservice zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen gelten die vereinbarten Bestimmungen. Abweichende Regelungen können getroffen werden und sind schriftlich von KLS Limousinenservice mitzuteilen.
Bei Zahlungsverzug berechnet KLS Limousinenservice dem Kunden Zinsen in Höhe von 10% und Mahngebühren in Höhe von drei Euro pro Mahnschreiben. Wenn nach drittem Mahnschreiben die fällige Rechnung nicht beglichen wurde, ist KLS Limousinenservice berechtigt juristische Wege einzuleiten.

§3 Stornierung

Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Es gelten folgende Anteile des vereinbarten Preises als Aufwandersatz:

  • bis zu 14 Tage vor Fahrtantritt: 50%
  • bis zu 7 Tage vor Fahrtantritt 75 %
  • 24 Stunden vor Fahrtantritts 90 %
  • unmittelbar vor Fahrtsantritt 100%

Prozentangaben jeweils von Höhe des vereinbarten Preises, Tage sind sowohl Werk- als auch Wochenend- und Feiertage.

§4 Rücktritt

KLS Limousinenservice ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich werden sollte, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von KLS Limousinenservice.
Bei Ausfällen durch höhere Gewalt wird der Preis nicht oder nach ausgeführtem Teil des Vertrages berechnet.

§5 Vermittlung

Bei Vermittlung von Aufträgen an Dritte sind der Kunde und KLS Limousinenservice Vertragspartner.
Aufträge müssen den genauen Gegenstand, Ablauf und den Endkunden bzw. Auftraggeber erkennen lassen.

§6 Verzögerungen

Erhöhte Kosten für Verzögerungen sind entsprechend der jeweils gültigen Preise vom Kunden zu tragen, insofern sie nicht aus Verschulden von KLS Limousinenservice resultieren.

§7 Beförderung

Es besteht keine Beförderungspflicht.
Weisungsbefugt ist der Fahrer des Fahrzeuges.
Bei Zuwiderhandlung oder bei Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß StvO ist KLS Limousinenservice oder der Fahrer berechtigt, Fahrgäste von der Fahrt auszuschließen oder die Fahrt zu beenden.
Hierbei wird der volle vereinbarte  Fahrpreis inklusive aller Nebenkosten fällig.
Dies gilt auch bei Fahrzeugbeschädigung oder nicht gebrauchsüblicher Verschmutzung des Fahrzeuges.
Der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen sowie das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet, während der Fahrt gilt die Anschnallpflicht. 
Die Beförderung von Haustieren ist mit KLS Limousinenservice im Einzelfall abzustimmen. 

Verhalten der Fahrgäste

Fahrgäste haben sich während der Fahrt und am Fahrzeug so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen und Sachen gebieten. Anweisungen des Personals sind zu befolgen.

Fahrgästen ist insbesondere untersagt, sich während der Fahrt mit dem Fahrzeugführer zu unterhalten, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus den Fahrzeugen zu halten, zu werfen oder hinausragen zu lassen.

Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets anzuschnallen. Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten nach den Absätzen 1 bis 6, so kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Bei mutwilligen Verunreinigungen des Fahrzeugs werden die Kosten der Reinigung dem Fahrgast in Rechnung gestellt; weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Das Reinigungsentgelt ist an das Personal zu entrichten.
Von der Beförderung sind Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellen, ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für: Personen, die unter übermäßigen Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen und/oder Personen mit Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind. Nicht schulpflichtige Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres können von der Beförderung ausgeschlossen werden, sofern sie nicht auf der ganzen Fahrtstrecke von einer erwachsenen Aufsichtsperson begleitet werden. Über den Ausschluss von der Beförderung entscheidet der Fahrer.

§8 Haftung von KLS Limousinenservice

Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn sie sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von KLS Limousinenservice zurückzuführen. Schadensersatzansprüche aufgrund von Fahrzeugausfall sind ausgeschlossen.
KLS Limousinenservice verpflichtet sich ein gewartetes, TÜV-geprüftes und als Mietwagen versichertes Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.

§9 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle von ihm und von den mit ihm fahrenden Fahrgästen verursachten Schäden und Verunreinigungen.
Beschriftungen oder Dekorationen (nach vorheriger Absprache) sind vom Kunden zu entfernen. Der Kunde haftet für Folgeschäden.

§10 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Hamburg.
Desweiteren gilt: Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand Hamburg.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist

§11 Teilunwirksamkeit

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nicht wirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und bestehen.
Es sollen in diesem Fall die Vorschriften gelten, die dem Sachverhalt der entfallenden Klauseln inhaltlich am nächsten kommen.

§12 Widerruf

Die Vertragserklärung kann binnen 2 Wochen, ab Zugang der Buchung, ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen werden. Diese Frist beginnt mit Erhalt der Belehrung/Buchung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Bei kurzfristigen Buchungen (Buchung und Fahrtantritt erfolgen innerhalb von 1 Woche) entfällt das Widerrufsrecht.

Der Widerruf ist zu richten an:

KLS Limousinenservice, Fax: 040-837351, E-Mail: info@kls-hamburg.com
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn KLS Limousinenservice mit Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.